Leicht fallen bei einem heftigen Streit einmal die Worte „Ich enterbe dich!“ - doch die Betroffenen sind sich regelmässig unklar darüber, ob ein solcher Ausspruch auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen wäre
Unter „Enterbung“ wird landläufig verstanden, dass der Betroffene nichts vom Erbe erhalten soll. Wie AnwaltOnline (AnwaltOnline.com) informiert, ist eine solche „Enterbung“ in der Regel dann nicht durchzusetzen, wenn es sich bei der Person, die „enterbt“ werden soll, um einen Abkömmling, Ehegatten oder Elternteil handelt.
Zwar ist der Erblasser hinsichtlich der Entscheidung über die Erbeneinsetzung frei und kann einen Ausschluß von der gesetzlichen Erbfolge bestimmen, ohne hierfür besondere Gründe angeben zu müssen. Dem so Enterbten bleibt aber, wenn er zu dem oben genannten Personenkreis gehört, in der Regel der gesetzliche Pflichtteil.
Der Pflichtteil kann nur entzogen werden, wenn besondere Gründe vorliegen, z.B. vom Pflichtteilsberechtigten Verbrechen gegen den Erblasser verübt wurden. Eine Enterbung führt daher regelmässig nur zur Reduktion des Erbes auf den Pflichtteil. Ein Streit zwischen Erben und Erblasser, der zur Enterbung führt, führt also im allgemeinen nicht zum Verlust des Pflichtteils.
Unter www.anwaltonline.com/familienrecht finden sich wertvolle Tipps und Tricks rund ums Familienrecht, Erbrecht und Namensrecht sowie eine umfangreiche Urteilssammlung. Zusätzlich kann eine rechtliche Beratung direkt über das Internet erfolgen.
Pressemitteilung herunterladen
Unter „Enterbung“ wird landläufig verstanden, dass der Betroffene nichts vom Erbe erhalten soll. Wie AnwaltOnline (AnwaltOnline.com) informiert, ist eine solche „Enterbung“ in der Regel dann nicht durchzusetzen, wenn es sich bei der Person, die „enterbt“ werden soll, um einen Abkömmling, Ehegatten oder Elternteil handelt.
Zwar ist der Erblasser hinsichtlich der Entscheidung über die Erbeneinsetzung frei und kann einen Ausschluß von der gesetzlichen Erbfolge bestimmen, ohne hierfür besondere Gründe angeben zu müssen. Dem so Enterbten bleibt aber, wenn er zu dem oben genannten Personenkreis gehört, in der Regel der gesetzliche Pflichtteil.
Der Pflichtteil kann nur entzogen werden, wenn besondere Gründe vorliegen, z.B. vom Pflichtteilsberechtigten Verbrechen gegen den Erblasser verübt wurden. Eine Enterbung führt daher regelmässig nur zur Reduktion des Erbes auf den Pflichtteil. Ein Streit zwischen Erben und Erblasser, der zur Enterbung führt, führt also im allgemeinen nicht zum Verlust des Pflichtteils.
Unter www.anwaltonline.com/familienrecht finden sich wertvolle Tipps und Tricks rund ums Familienrecht, Erbrecht und Namensrecht sowie eine umfangreiche Urteilssammlung. Zusätzlich kann eine rechtliche Beratung direkt über das Internet erfolgen.
Pressemitteilung herunterladen
Pressekontaktinformationen:
AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com
Ansprechpartner: Herr Malte Winter
Firmeninformationen:
AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.
Nutzungsbedingungen
Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.
Bei Online Medien und ansonsten soweit technisch möglich (zB. PDF) muss auf die o.g. Webseite mindestens ein Link gesetzt werden.
Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung zu.
Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!
AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com
Ansprechpartner: Herr Malte Winter
Firmeninformationen:
AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.
Nutzungsbedingungen
Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.
Bei Online Medien und ansonsten soweit technisch möglich (zB. PDF) muss auf die o.g. Webseite mindestens ein Link gesetzt werden.
Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung zu.
Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


