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Tierschutzrecht: Beurteilung einer anderweitigen Unterbringung im von der Tierhalterin benannten Hof

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch eine probeweise Herausgabe von Pferden, welche der Tierhalterin wegen tierschutzwidriger Zustände fortgenommen worden waren, an einen von der Tierhalterin benannten Pferdehof - vorliegend gegenüber einer Duldung der Veräußerung - scheidet aus, wenn die Tierhalterin nicht nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung des Pferdes sicherzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, wie der Pensionspreis eines vorgelegten Pferdeeinstellungsvertrags monatlich über einen längeren Zeitraum aufgebracht werden kann.

Die vorrangige Beurteilungskompetenz der beamteten Tierärzte als Sachverständige bei der Durchführung des Tierschutzgesetzes (vgl. § 15 Abs. 2 TierSchG) bezieht sich auch auf die Beurteilung einer möglichen alternativen Unterbringung in von der Tierhalterin ausgesuchten Pferdehöfen.


VG Würzburg, 11.11.2020 - Az: W 8 S 20.1643


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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