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„Herbstzeitlose“ vergiftet Pferde: Schadensersatz?

Pferderecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Vorliegend ging es um einem Fall, bei dem das Gift einer Ackerpflanze die Ursache für eine Erkrankung mehrerer Pferde und sogar den Tod eines Fohlens gewesen sein soll.

Eine Pferdehalterin aus Obrigheim hatte bei einem Landwirt aus Bayern 38 Rundballen Heu zur Verfütterung an ihre Tiere bestellt. Nach dem Füttern soll es zur Erkrankung einiger Tiere und zum Tod eines Fohlens gekommen sein. Ursächlich dafür soll eine im Heu vorhandene Menge der giftigen Pflanze „Herbstzeitlose“ gewesen sein, so die Behauptung der Käuferin. Sie forderte deshalb den Kaufpreis für das Heu zurück sowie weiteren Schadensersatz für ihre Pferde; insgesamt mehr als 16.000,00 Euro.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme schlossen die beiden Landwirte vor Gericht einen Vergleich. Danach sollte der Lieferant an die Pferdehalterin 3.750,00 € zurückzahlen, im Gegenzug aber die noch verbliebenen 17 Heuballen zurückbekommen.

Damit hätte der Streit an dieser Stelle zu Ende sein können.

Als der Verkäufer aber das verbliebene Heu bei der Pferdehalterin abholen wollte, war er der Meinung, dass es sich gar nicht um seine Heuballen handeln konnte. Denn die Folienumwicklungen hatten seiner Ansicht nach eine andere Farbe als die, die er selbst verwendet. Nunmehr fühlte sich der Verkäufer seinerseits getäuscht und wollte sich an dem Vergleich nicht mehr festhalten lassen.

Diesem Ansinnen hat die Kammer eine Absage erteilt. Denn auch wenn das vergiftete Heu tatsächlich nicht aus der Produktion des beklagten Landwirts stammte, stehe damit noch nicht fest, dass dies auch der Käuferin bewusst war. Möglicherweise könne es zu einer Verwechslung bei der Anlieferung durch die Spedition gekommen sein, was sich wiederum der Verkäufer zurechnen lassen müsse. Der ursprüngliche Rechtstreit sei somit durch den wirksamen Vergleich erledigt.

Das Urteil ist rechtskräftig.


LG Frankenthal, 03.02.2020 - Az: 2 O 73/18

Quelle: PM des LG Frankenthal


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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