Wurde ein für den Turniersport erworben und stellt sich dann heraus, dass dieses am "Headshaking-Syndrom" leidet, das sich in einem unwillkürlichen Hochwerfen und einer nickenden Bewegung des Kopfes äußert und die Rittigkeit des Pferdes stark beeinträchtigt, so kommt eine Nacherfüllung jedenfalls dann in Betracht, wenn der Käufer sich zunächst auf eine Ersatzlieferung einlassen wollte und diese folglich selbst als taugliche Modalität der Nacherfüllung ansah.
OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - Az: 4 U 103/08
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


