Im vorliegenden Fall stand ein als Weide- und Reittier für Feriengäste genutzter Eselhengt auf einer Weide und stürmte dann lauthals wiehernd auf ein Reitpferd zu. Das Reitpferd scheute daraufhin und lief plötzlich vor einen PKW uf die Fahrbahn. Das Pferd kam dann auf der Motorhaube des Fahrzeugs zum Liegen. In der Folge entstand ein entsprechender Sachschaden. Hier ging die sich realisierende Tiergefahr allein vom Reitpferd aus. Eine Mithaftung des Halters des Esels scheidet aus.
AG Limburg, 12.11.1998 - Az: 4 C 547/98
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