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Graffiti muß nicht hingenommen werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehen großflächige Graffiti an der Außenfassade über das übliche Maß hinaus und macht das Haus insgesamt einen verunstalteten und verwahrlosten Eindruck, so ist ein Mieter berechtigt, die Beseitigung der Graffiti verlangen
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