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Auch nach mehr als 8 Monaten noch mindern?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Seit der Mietrechtsreform von 2001 ist das Minderungsrecht nicht mehr ausgeschlossen, wenn trotz Kenntnis der Mängeln der Mietzins zunächst ungekürzt weiterbezahlt wird.
Das Gericht war vorliegend

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