Seit der Mietrechtsreform von 2001 ist das Minderungsrecht nicht mehr ausgeschlossen, wenn trotz Kenntnis der Mängeln der Mietzins zunächst ungekürzt weiterbezahlt wird.
Das Gericht war vorliegend
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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