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Auch nach mehr als 8 Monaten noch mindern?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Seit der Mietrechtsreform von 2001 ist das Minderungsrecht nicht mehr ausgeschlossen, wenn trotz Kenntnis der Mängeln der Mietzins zunächst ungekürzt weiterbezahlt wird.
Das Gericht war vorliegend
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Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn