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Mängel nicht angezeigt – Pech für den Mieter

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Mieter dem Vermieter Mängel nicht angezeigt, so berechtigten diese den Mieter nicht dazu, den Mietzins zu mindern.


AG Saarburg - Az: 5 C 473/01

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