Lärmbelästigung durch die öffentliche Zunahme von Verkehr in einer Großstadt stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
Etwas anderes kann dann gelten, wenn aus einer ruhigen Nebenstraße eine Durchgangsstraße wird. Dieses ist jedoch vom Mieter detailiert darzulegen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass Verkehrslärm in einer Großstadt zunehmen kann. Diese Tatsache ist auch dem Mieter bekannt.
Eine übliche Steigerung des Verkehrsaufkommens auf einer Hauptstraße ist somit Teil des vereinbarten Zustandes. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn eine ruhige Villenstraße in eine Durchgangsstraße gewandelt wird.
LG Berlin, 12.10.2000 - Az: 62 S 234/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...