Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Feiern am Wochenende kann Minderungsrecht von Mitmietern bewirken!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mitmietern kann ein Minderungsrecht zustehen, wenn von anderen Mietern eine Lärmbelästigung ausgeht, die aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Vorliegend stand fest, dass die lärmenden Mieter häufig am Freitagabend gegen Mitternacht Besuch von Verwandten bekamen, wobei es sich jeweils um 3 bis 6 Personen gehandelt hatte. Dies war etwa zwei- bis dreimal im Monat der Fall gewesen. Die Besucher sind dann bis Sonntagabend in der Wohnung geblieben. Es war so laut dabei gesprochen und Musik gespielt worden, dass auch sich auch Mitbewohner der lärmenden Mieter dadurch gestört gefühlt hatten und bei den lauten Feiern Schwindelgefühle bekam. Bitten, doch ruhiger zu sein, wurden nicht beachtet. Es wurde in gleicher Lautstärke weiter gefeiert - bis in den frühen Morgen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki