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Schriftformheilungsklausel und die Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben.


BGH, 22.01.2014 - Az: XII ZR 68/10

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