Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.052 Anfragen

Kündigung wegen Beleidigungen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter ist zur Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn ein Mieter andere Parteien mit gravierenden Beleidigungen und nächtlichem Lärm belästigt, da derartige nachhaltige Störungen des Hausfriedens ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen.


LG Coburg, 17.11.2008 - Az: 32 S 85/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant