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Kündigung wegen Beleidigungen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter ist zur Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn ein Mieter andere Parteien mit gravierenden Beleidigungen und nächtlichem Lärm belästigt, da derartige nachhaltige Störungen des Hausfriedens ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen.


LG Coburg, 17.11.2008 - Az: 32 S 85/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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