Ist die Nutzung der gemieteten Wohnung wegen andauernder Instandsetzungsarbeiten auf absehbare Zeit nicht erreichbar und eine Anpassung des Mietvertrages deshalb nicht möglich, so ist eine außerordentliche Kündigung wegen des Wegfalls der Vertragsgrundlage zulässig.
LG Berlin, 04.04.2006 - Az: 63 S 334/05
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