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Kündigung durch Wohnungsverwalter?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsverwalter, der zum Abschluß eines Mietvertrages berechtigt ist, ist nicht berechtigt, ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen. In einem solchen Fall ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.


AG Kaiserslautern, 31.10.2005 - Az: 4a C 211/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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