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Keine Kündigung bei vielen geringen Verstößen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter diverse Verstöße begangen. Der Vermieter warf dem Mieter vor, einen zusätzlichen Verschlag zu benutzen, Strom zu stehlen indem er seinen Verschlag über eine Steckdose beleuchtetet, die nicht zu seinem Bereich gehörte sowie zwei Katzen zu halten, was mietvertraglich verboten sei. Der Vermieter kündigte daher fristlos, hilfsweise ordentlich.
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Dr. Peter Leithoff , Mainz