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Yorkshire Terrier - Verboten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch eine Tierhalteklausel im Mietvertrag kann die Hundehaltung untersagt werden - auch die eines Yorkshire Terriers. Streitpunkt war vorliegende die folgende Klausel:

"Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet."

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AG Berlin-Spandau, 13.04.2011 - Az: 13 C 574/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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