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Hunde- und Katzenhaltung kann per WEG-Beschluss verboten werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die WEG kann bei einstimmigen Beschluss die Haltung von Katzen und Hunden verbieten. Doch auch wenn der Beschluss nicht einstimmig ist, wird dieser bestandskräftig, wenn keine rechtzeitige Anfechtung erfolgt.
Konkret ging es um den folgenden Beschluss:
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