Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Eigentümer untersagen, einen Rottweiler auf einem allen Eigentümern gehörenden Hofgrundstück unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen.
Der betroffene Eigentümer hat es zu unterlassen, den Hund im Gemeinschaftseigentum stehenden Hof unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen, da dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt.
Der Hund darf nur noch angeleint und mit einem Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Hof herumlaufen.
OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - Az: I-3 Wx 64/06
ECLI:DE:OLGD:2006:0823.I3WX64.06.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.