Der Vermieter kann die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Gehen von dem Tier keine Belästigungen aus, ist die Haltung zu dulden.
Bei der maximalen Anzahl der gehaltenen Katzen kommt es auf die Wohnungsgröße an, ein bis zwei sind i.a. zumutbar.
Es stellt aber ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn in einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen gehalten werden. In einem solche kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen (§ 550 BGB a.F. bzw. § 541 BGB).
AG Berlin-Lichtenberg, 31.07.1996 - Az: 8 C 185/96
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!