Die Durchsetzung eines unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses, welcher Hundehaltung generell verbietet, kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein. Grundsätzlich bindet er jedoch alle Wohnungseigentümer.
BayObLG - Az: 2 ZBR 58/00
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