Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.751 Anfragen

Vertragsimmanentes Hundehaltungsverbot

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses ist vom vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung auch dann nicht erfasst, wenn ein ausdrückliches mietvertragliches Tierhaltungsverbot nicht existiert.

Der Mieter muss auch in diesem Fall die Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Hundes - im zur Entscheidung stehenden Fall eines American Pit Bull - einholen (sog. vertragsimmanenter Erlaubnisvorbehalt).

Die Erteilung der Erlaubnis liegt regelmäßig im freien Ermessen des Vermieters. Lediglich die rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Erlaubnis ist nicht möglich.

Für eine Abwägung der Interessen des Vermieters an der Unterlassung der Hundehaltung mit den Interessen des Mieters an der Hundehaltung ist grundsätzlich kein Raum.


LG Karlsruhe, 04.02.2002 - Az: 5 S 121/01

ECLI:DE:LGKARLS:2002:0204.5S121.01.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz