Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.321 Anfragen

Katzen in der Wohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Katzen in der Wohnung gehören zur "freien Lebensgestaltung" eines Mieters. Der Eigentümer kann dem Mieter seine Haustiere nicht verbieten.

Katzen verursachen keinen störenden Lärm, Kratzspuren auf Tapeten sind nicht irreparabel und ein etwaiger unangenehmer Geruch verzieht sich nach dem Auszug wieder.

Alles in allem droht dem Vermieter kein bleibender Schaden.

Daher darf der Vermieter seinem Mieter Katzenhaltung nicht verbieten. Der formularmäßige Ausschluß jeglicher Katzen oder Hundehaltung in einem Mietvertrag ist daher unwirksam.


AG Hamburg, 24.04.1996 - Az: 40 a C 402/95

ECLI:DE:AGHH:1996:0424.40A.C402.95.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant