- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.142 Anfragen
Wer das Treppenhaus nicht reinigt, muss zahlen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenSofern ein Mieter turnusmäßig die Reinigung des Treppenhauses am Monatsbeginn schuldet (vorliegend durch die Hausordnung vereinbart), dieser Pflicht aber nicht nachkommt, kann der Vermieter ein Reinigungsunternehmen beauftragen. Die Kosten zahlt der unwillige Mieter. Einer Vorankündigung seitens des Vermieters bedarf es hierbei nicht. Der Erstattungsanspruch des Vermieters ergibt sich aus der §§ 535, 280 BGB i.V.m. dem Mietvertrag und der Hausordnung.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.142 Beratungsanfragen
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant