Im vorliegenden Fall waren die Erdgeschossmieter über die Hausordnung dazu verpflichtet worden, den Winterdienst zu übernehmen. Die übrigen Mieter mussten sich nicht beteiligen und waren nur für ihre Vorflure und die nächstgelegenen Treppen verantwortlich. Die Klägerin, die bereits seit 1964 in der Wohnung wohnte, war bislang dieser Verpflichtung nachgekommen, wollte sich aber aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen. Die Vermieter zogen aber nicht mit, die Sache landete vor Gericht.
Vor Gericht kam es für die Vermieter zu einer Überraschung: