Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Vermieter sollten Räumungsfrist nicht verlängern!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wurde einem Mieter eine Räumungsfrist gesetzt, so sollten Vermieter es unterlassen, ihr Einverständnis zu einer Fristverlängerung zu geben.

Denn in diesem Fall ist eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mieträume ausgeschlossen; es fehlt an dem für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache erforderlichen Rücknahmewillen.

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:

Bei einem gewerblichen Mietverhältnis wurde der Geschäftsbetrieb vom Mieter vorzeitig eingestellt, der Vermieter mahnte erfolglos ab und kündigte schließlich das Mietverhältnis wegen Verstoßes gegen die Betriebspflicht, erklärte dann aber später sein Einverständnis mit einer Räumungsfristverlängerung.

Für diese Zeit wollte der Vermieter später jedoch eine Nutzungsentschädigung vom Mieter erhalten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant