Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.562 Anfragen

Betriebs- und Offenhaltungspflicht im Einkaufszentrum

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine im Formularmietvertrag vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt auch dann, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt wurde, er aber keinen Sortiments- und Konkurrenzschutz erhalten hat. Es besteht im vorliegenden Fall bei einem Lebensmitteleinzelhändler mit seinem breiten Sortiment ein berechtigtes Interesse des Vermieters, keinen Konkurrenzschutz bieten zu müssen, da es ansonsten zu einer erheblichen Einschränkung der Vermietbarkeit anderer Ladenflächen würde.

Das Risiko der Unrentabilität trägt allein der Mieter. Sofern der Vermieter auf der weiteren Öffnung des Geschäfts besteht, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Bei einer Schließung des Ladens kann er sich darüber hinaus auch noch schadensersatzpflichtig machen, wenn sich dies nachteilig auf das gesamte Einkaufszentrum auswirkt.


BGH, 03.03.2010 - Az: XII ZR 131/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant