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Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.


BGH, 01.07.2015 - Az: VIII ZR 14/15

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WAIBEL, A., Freiburg