Ein Vermieter muss einem Mieter eine freie Alternativwohnung bereits vor Ausspruch der Eigenbedarfskündigung anbieten, wenn er zur Eigenbedarfskündigung berechtigt ist und die Gründe hierfür bereits längere Zeit bekannt sind. Tut er dies nicht, so kann eine Eigenbedarfskündigung rechtswidrig werden, da vergleichbare, freie Wohnungen anzubieten sind, um den Verlust der bisherigen Wohnung abzumildern.
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AG Landsberg/Lech, 29.06.2010 - Az: 1 C 194/10
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