Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.761 Anfragen

Kostentragung bei Detektiveinsatz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten eines Detektivs, den der Mieter in einem Räumungsklageverfahren nach Eigenbedarfskündigung einschaltet, können ihm, wenn er den Prozess gewinnt, nur dann erstattet werden, wenn der Auftrag an den Detektiv klar umrissen war.

Es müssen also vor Aufnahme der Ermittlungen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tatsachen, die der Vermieter für seinen Eigenbedarf vorgebracht hat, falsch waren.

Dagegen reicht es nicht, den Detktiv damit zu beauftragen, „Indizien zu finden, die den Vortrag des Gegners erschüttern“.

Die Rechnung des Detektivs wird nur anerkannt, wenn die erbrachten Leistungen im einzelnen beschrieben und die dafür berechneten Entgelte ausgewiesen sind.


LG Berlin, 09.12.1997 - Az: 84 T 792/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant