Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.601 Anfragen

Sternchen-Tapete im Kinderzimmer darf auch bei Auszug bleiben!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter spezielle Kindertapeten im Kinderzimmer anbringt. Dies gilt auch wenn es insoweit der individuellen Situation der Mieters entspricht, da nicht jeder Mieter ein Kind hat. Das Anbringen von Kinderzimmertapeten ist durchaus üblich.

Es besteht kein vermieterseitiger Anspruch auf eine neutrale Tapete, sofern die angebrachte Tapete nicht ungewöhnlich ist.

Daher muss der Mieter eine angebrachte Sternchen-Tapete beim Auszug nicht auf eigene Kosten beseitigen. Er  ist auch nicht verpflichtet, eine Tapezierung wie bei Anmietung vorzunehmen.


LG Frankfurt/Main, 31.07.2007 - Az: 2-11 S 125/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant