Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.299 Anfragen

Wohnung nicht in knalligen Farben zurückgeben!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Farbgestaltung kann der Mieter die Grenzen des normalen Geschmacks nicht überschreiten. Soll die Wohnung zurückgegeben werden, so muß daher andernfalls ein neuer Anstrich her.
Vorliegend sah das Gericht die Grenze bei besonders kräftigen Farbtönen wie rot, blau und moosgrün sowie einem gelben Grundanstrich mit einem zweifarbigen braunen Muster überschritten. Dezente Pastellfarben hingegen sind zulässig. Auch ein hellblauer Anstrich wurde gerade noch akzeptiert.


KG, 09.06.2005 - Az: 8 U 211/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.299 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant