Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.755 Anfragen

Raucher - Schadensersatzpflicht für verrauchten Teppich

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch übermäßiges Rauchen in der Mietwohnung  macht der Mieter sich schadensersatzpflichtig, wenn die Wohnung dadurch stärker abgenutzt wird als bei normalem Gebrauch.
Der in der Wohnung verlegte noch nicht ganz zwei Jahre alte Teppichboden war beim Auszug des Mieters als Folge des Rauchens so vergilbt gewesen, dass eine Reinigung keinen Erfolg brachte und ein neuer Teppichboden verlegt werden musste, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Das Gericht führte aus: In diesem Fall liege keine normale vertragsgemäße Abnutzung des Bodens sondern eine Beschädigung vor, für die der Mieter schadensersatzpflichtig sei. Da der Teppichboden schon beim Einzug mehrere kleine Beschädigungen aufgewiesen hatte bezifferte das Gericht den Schadensersatzanspruch des Vermieters auf 75% der Verlegekosten.


AG Magdeburg, 19.04.2000 - Az: 9 C 72/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.755 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant