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Miter darf Mischbatterie und WC-Becken austauschen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Austausch der Badewannenmischbatterie und des defekten WC-Beckens in der Mietwohnung durch den Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter stellt, jedenfalls bei fachmännischer und ordnungsgemäßer Durchführung, keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.

Dem Vermieter steht vor Beendigung des Mietverhältnisses kein Anspruch auf Herausgabe der ausgetauschten Mischbatterie zu.


LG Lüneburg, 22.04.1993 - Az: 6 S 2/93


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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