Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.118 Anfragen

Grund zur Eigenbedarfskündigung entfällt: Vermieter muss Mieter nur informieren

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Fällt der Eigenbedarfsgrund nach einer Kündigung weg, ist der Vermieter lediglich verpflichtet, den Mieter hierüber zu informieren. Eine darüber hinausgehende Pflicht, dem Mieter ausdrücklich die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.

Stützt ein Vermieter eine Kündigung auf Eigenbedarf, der in Wahrheit nicht besteht, oder informiert er den Mieter nicht über einen späteren Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfsgrundes, verletzt er seine vertraglichen Pflichten und ist dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, 09.12.2020 - Az: VIII ZR 238/18). Voraussetzung ist dabei stets ein schuldhaftes Handeln des Vermieters. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen - insbesondere für den vorgeschobenen Eigenbedarf sowie für die Verletzung nachvertraglicher Hinweispflichten - trägt der Mieter (vgl. BGH, 18.05.2005 - Az: VIII ZR 368/03).

Die nachvertragliche Hinweispflicht des Vermieters beschränkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, den Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auf den Wegfall des Eigenbedarfsgrundes hinzuweisen (vgl. BGH, 09.12.2020 - Az: VIII ZR 238/18; BGH, 13.06.2012 - Az: VIII ZR 356/11; BGH, 09.11.2005 - Az: VIII ZR 339/04). Eine weitergehende Pflicht, dem Mieter zugleich ausdrücklich die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten, ergibt sich aus dieser Rechtsprechung nicht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosHont Péter HetényiMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant