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Pachtvertrag: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bei Umschreibung einer Internet-Domain des Verpächters

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die unberechtigte Umschreibung einer Internet-Domain des Verpächters durch den Pächter auf seinen Namen begründet eine pachtvertragliche Nebenpflichtverletzung und rechtfertigt den Ausspruch der fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1, 581 Abs. 2 BGB.

§ 568 BGB gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und ist auf (gewerbliche) Pachtverträge nicht gemäß § 581 Abs. 2 BGB übertragbar. Ebenso wenig kommt § 594f BGB zur Anwendung. § 550 BGB gilt nicht analog für einseitige Willenserklärungen (Kündigung).


OLG Schleswig, 10.11.2021 - Az: 12 U 19/21

ECLI:DE:OLGSH:2021:1110.12U19.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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