Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.699 Anfragen

Mietervorkaufsrecht bleibt bei konzerninternem Verkauf nach Realteilung bestehen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Anspruch auf ein mietrechtliches Vorkaufsrecht nach § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB aF (§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB) setzt voraus, dass vermietete Wohnräume nach ihrer Überlassung in ein wohnungseigentumsähnliches Rechtsregime überführt werden und ein Verkauf an einen Dritten erfolgt. Die Norm schützt Mieter sowohl vor Verdrängungsrisiken als auch durch die Möglichkeit, den angebotenen Erwerb zu identischen Bedingungen vorzunehmen.

Eine Realteilung eines bebauten Grundstücks, auf dem sich vermietete Reihen- oder Doppelhäuser befinden, ist einer Begründung von Wohnungseigentum gleichzustellen. Sie eröffnet damit die Anwendbarkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechts in entsprechender Anwendung der Vorschrift. Entscheidend ist der dingliche Vollzug der Realteilung durch Eintragung im Grundbuch.

Der Verkauf an eine Personenhandelsgesellschaft ist als Veräußerung an einen Dritten zu qualifizieren, auch wenn die Gesellschafterstruktur mit der des veräußernden Rechtsträgers personenidentisch ist. Der Begriff des „Dritten“ umfasst jeden vom Eigentümer verschiedenen Rechtsträger. Der gesetzliche Schutzzweck steht einer Privilegierung konzerninterner Umstrukturierungen entgegen. Die Verdrängungsgefahr kann ebenso durch wirtschaftliche Verwertungsinteressen einer Personenhandelsgesellschaft entstehen. Zudem dient das Vorkaufsrecht der Möglichkeit des Mieters, zu denselben konditionierten Marktpreisen erwerben zu können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant