Pflichtverletzung eines von der Gemeinschaft beauftragten Bauhandwerkers
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Treue- und Rücksichtnahmepflicht begründet auch eine Rücksichtnahmepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft.
Ein geschädigter Miteigentümer ist daher vorrangig verpflichtet, bei Baumängeln am Sondereigentum den von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Handwerker in Anspruch zu nehmen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigen.
LG Stuttgart, 11.05.2016 - Az: 10 S 2/16, 10 S 2/16 WEG
ECLI:DE:LGSTUTT:2016:0601.10S2.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!