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WEG: Verwalterloser Zustand ist zu beenden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Bestellung eines tauglichen Verwalters für die verwalterlose WEG sowie auf Regelung anstehender Verwaltungsaufgaben (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG).

Mit dem verwalterlosen Zustand geht bereits grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher, nachdem die WEG nach § 9b Abs. 1 S. 1 WEG grundsätzlich vom Verwalter vertreten wird und bei Lagerbildung eine Gesamtvertretung erschwert ist.


LG Landau/Pfalz, 18.10.2021 - Az: 5 T 75/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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