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Aufklärungspflicht über gelegentliche Fahrstuhlgeräusche?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist für Geräusche durch einen Aufzug nicht - und schon gar nicht ungefragt - gegenüber einem möglichen Mieter aufklärungspflichtig, wenn der Vermieter davon ausgehen kann, dass es durch den Aufzug nur gelegentlich und in erheblichen zeitlichen Abständen zu Geräuschimmissionen in dem Schlafzimmer der Wohnung kommt.


AG Berlin-Mitte, 05.04.2017 - Az: 9 C 445/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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