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Haftet der Schornsteinfeger für starke Ruß- und Rauchentwicklung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Bezirksschornsteinfeger haftet dem Hauseigentümer dem Grunde nach, wenn eine „starke Ruß- und Rauchentwicklung“ bei der klägerischen Heizungsanlage in Folge einer unsachgemäßen, letztlich nicht ausreichenden Kehrung des Schornsteins verursacht wurde (§ 278, § 280, § 281, § 631, § 635, § 823 BGB in Verbindung mit SchfHwG und § 4 Abs. 2 der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes).


AG Brandenburg, 12.11.2021 - Az: 31 C 264/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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