Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.221 Anfragen

Genehmigung einer Terrassenüberdachung umfasst keinen Wintergarten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein WEG-Beschluss rechtfertigt lediglich die Errichtung einer „Terrassenüberdachung“, wenn der Beschlusswortlaut nur von einem „Terrassendach aus Glas“ bzw. von der „Genehmigung zum fachgerechten Einbau des Terrassendaches gemäß Baugenehmigung“ spricht.

Unter einem „Terrassendach“ ist nach dem nächstliegenden Sinn der Bedeutung nur eine horizontale Fläche oberhalb der Terrassengrundfläche zu verstehen, die eine Abgrenzung bzw. einen Abschluss nach oben hin im Sinne eines Wetterschutzes schafft. Nicht umfasst sind bei einem „Dach“ hingegen seitliche Begrenzungen aus Materialien beliebiger Art, die eine ähnliche Funktion erfüllen. In einem solchen Fall handelt es sich eher um einen „Wintergarten“.


AG Hamburg-St. Georg, 17.08.2018 - Az: 980b C 48/17 WEG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant