Ermittlung des kündigungsrelevanten Zahlungsrückstandes bei vom Mieter vorgenommener Mietminderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete, auch wenn diese nach § 536 Abs. 1 BGB gemindert ist (vgl. BGH, 27.09.2017 - Az: VIII ZR 193/16).
OLG Dresden, 24.09.2018 - Az: 5 U 1055/18
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