Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.049 Anfragen

Wer zahlt die Kosten des Schlüsseldienstes?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.

Die Verzugsvoraussetzungen richten sich nach § 286 ff. BGB. Gemäß § 286 Abs. 1 BGB setzt der Verzug des Vermieters grundsätzlich eine Mahnung des Mieters voraus.

Ist eine solche Mahnung nicht erfolgt und hat der Mieter einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung, kommt der Vermieter in den Fällen des § 286 Abs. 2 BGB bei Vertretenmüssen auch dann in Verzug, wenn ausnahmsweise eine Mahnung entbehrlich ist.

Eine Mahnung ist nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB unter anderem dann entbehrlich, wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzuges gerechtfertigt ist.

Vorliegend war unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Verzugseintritt nicht gerechtfertigt:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant