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Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages im fremden Namen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer Ansprüche aus einem mit dem Vertreter des Vertragspartners geschlossenen Vertrag geltend macht, ist für dessen Bevollmächtigung darlegungs- und ggf. beweisbelastet.

Die bloße Möglichkeit, der Erklärende könne bevollmächtigt sein, reicht hierfür nicht aus.


OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - Az: 5 U 65/18

ECLI:DE:POLGZWE:2018:1211.5U65.18.00

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