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Eigenbedarfskündigung muss vernünftige und nachvollziehbare Gründen aufzeigen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Eigennutzungswunsch des Eigentümers bzw. des Nießbrauchers ist zwar grundsätzlich zu beachten. Ebenso ist grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf er für sich für angemessen hält.

Der Nutzungswunsch muss jedoch hinreichend bestimmt und konkret sein, ernsthaft verfolgt werden und von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen werden, sodass der bloße Nutzungswunsch des Vermieters allein nicht genügt.


AG Nienburg, 05.07.2023 - Az: 6 C 100/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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