Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.482 Anfragen

Wer haftet für Wohngeldschulden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundlage der in einer Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldeten Beiträge ist der Beschluss der Wohnungseigentümer. Ein solcher Beschluss kann Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlussfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für Dritte begründen, da andernfalls ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorliegt. Dementsprechend ist Schuldner des Wohngeldanspruchs derjenige, der bei Fälligkeit der wahre Wohnungseigentümer ist. Dabei gilt grundsätzlich gemäß § 891 BGB eine Vermutung, dass dies derjenige ist, der im Grundbuch als Wohnungseigentümer eingetragen ist. Stimmt die Eintragung im Grundbuch aber nicht mit der wahren Rechtslage überein, kommt keine Haftung in Betracht. Denn wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden.


AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - Az: 75 C 53/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant