Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.396 Anfragen

Erfassung des Verbrauchs von Fußbodenheizungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Heizkosten sind nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu verteilen.

Nach § 6 Abs. 1 der Heizkostenverordnung besteht die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung auf die Nutzer auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9.

Eine Ausnahme lässt § 11 Abs. 1 Nr. 1b zu für Räume, bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs, nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.

Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von 10 Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können.

Der Grundsatz ist, dass der Verbrauch soweit wie möglich verbrauchsabhängig erfasst werden soll, um eine möglichst hohe Verteilungsgerechtigkeit der Heizkosten zu erreichen.


AG Altötting, 25.02.2021 - Az: 2 C 567/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.396 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg