Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.164 Anfragen

Mieterhöhung: Vergleichswohnungen müssen hinreichend individualisiert sein!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Zustimmungsklage. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die benannten Vergleichswohnungen nicht hinreichend individualisiert sind.

Der Vermieter muss im Erhöhungsverlangen die Vergleichswohnungen so genau bezeichnen, dass der Mieter die Wohnungen ohne weitere Nachforschungen aufsuchen kann. Hierzu gehört zunächst die exakte postalische Anschrift, also Ort, Straße und Hausnummer. Wenn unter der betreffenden Anschrift mehrere Wohnungen zu finden sind, muss der Vermieter weitere Angaben machen, die eine eindeutige Identifizierung der Wohnung erlauben.

Handelt es sich bei den benannten Wohnungen offensichtlich um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, wie sich aus den Angaben „Erdgeschoss“ oder „Hochparterre“ ergibt, so wären diese Angaben nur dann ausreichend, wenn es jeweils nur eine Wohnung pro Stockwerk gibt.


AG Pinneberg, 23.07.2020 - Az: 80 C 14/20

Dr. Jens-Peter VoßDr. Rochus SchmitzPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant