Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.455 Anfragen

Keine Mängelrüge bei unterlassener Wohnungsbesichtigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Mieter die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags nicht besichtigt, obwohl dies möglich war, kann ihm im Hinblick auf später geltend gemachte Mängel grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 536b BGB zu attestieren sein.

Grobe Fahrlässigkeit liegt nämlich vor, wenn dasjenige unbeachtet gelassen wird, was jedem hätte einleuchten müssen oder bei einer Besichtigung ohne Weiteres auffällt.

Wären im Rahmen einer Besichtigung die später gerügten Mängel auch aufgefallen, weil diese leicht ersichtlich waren, so kann der Mieter wegen dieser also keine Ansprüche geltend machen.


LG Lübeck, 07.07.2022 - Az: 14 S 23/21

ECLI:DE:LGLUEBE:2022:0707.14S23.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant